Auch wenn die Zahl der Leerstände in der Rotenburger Innenstadt bisher überschaubar ist, so halten sich manche doch hartnäckig. Eine selbstständige Verbesserung der Situation ist auch angesichts der aktuellen Pandemiesituation nicht zu erwarten. Insofern bedarf es gerade hinsichtlich der Gründung und Ansiedlung neuer Geschäftsideen im Innenstadtbereich einer stärkeren Unterstützung. Geförderte Pop-up-Stores als ein modernes Mittel der Innenstadtbelebung bieten jungen Existenzgründer*innen eine niederschwellige Möglichkeit, ihre Geschäftsidee mit einem relativ geringen finanziellen Risiko auszuprobieren.
Ein Blick in andere Kommunen, die bereits mehrjährige Praxiserfahrungen mit unterschiedlichen Bausteinen eines aktiven Leerstandsmanagements besitzen, zeigt aber auch, dass Pop-up-Stores in der Regel nur im Verbund verschiedener Maßnahmen eine positive Wirkung entfalten. Als gutes Beispiel für ein erfolgreiches Gesamtkonzept ist auf das alwin-Konzept der Stadt Wittlich zu verweisen.
Eine Unterscheidung zwischen temporären Formaten von Pop-up-Stores mit einer Mietzeit von wenigen Wochen und solchen, die auf einen langfristigen Bestand der neugegründeten Geschäfte ausgerichtet sind, ist zwingend notwendig. Bei Letzteren müssen potentielle Existenzgründer*innen mit ihrer Idee in der Regel zunächst eine Gruppe erfahrener Geschäftsleute als Expert*innen überzeugen. Auch gibt es normalerweise Einschränkungen hinsichtlich der Geschäftsarten, wodurch bspw. Billigläden, Franchisestores oder Systemgastronomie ausgeschlossen werden. Pop-up-Stores dienen also keiner blinden Subvention zufälliger Geschäftsideen, sondern der Anschubhilfe für durchdachte, nachhaltige und örtlich passende neue Angebote.
Gerade unter Einbeziehung dieser vorhandenen Praxiserfahrungen wird deutlich, dass Pop-up-Stores ihre positive Wirkung nur im Rahmen eines mehrteiligen Konzepts und unter Beteiligung der ortsansässigen Geschäftsleute und Eigentümer*innen entfalten können. Insbesondere von Letzteren wird in der Regel auch erwartet, bei der Miethöhe ein gewisses Entgegenkommen zu zeigen. Vor einem blinden Aktionismus oder der schnellen Anmietung von Geschäftsräumen für nicht genauer geprüfte Geschäftsideen ist daher ausdrücklich zu warnen.
Wir verbinden mit unserem Vorschlag daher zunächst die Erwartung, dass die Stadt zeitnah das Gespräch über mögliche Formen eines aktiven Leerstandsmanagements mit den Geschäftsleuten und Eigentümer*innen in Rotenburg sucht. Die Bereitstellung eines festen Betrages (20.000 Euro) im Haushalt 2021 soll dabei die Ernsthaftigkeit dieser Initiative unterstreichen.