Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Innenstadt

Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (Fahrräder) in der Goethe- und Bergstraße

Als Teil der Mehrheitsgruppe im Stadtrat fordern wir in der Goethestraße sowie der Bergstraße ein Überholverbot für Zweiradfahrer durch mehrspurige Kraftfahrzeuge vom Kreisel „Am Pferdemarkt“ in die östliche Richtung und von der Bergstraße/Am Sande in die westliche Richtung anzuordnen.

Die Goethestraße ist die wichtigste Ost-West-Verbindung für Fahrradfahrer in Rotenburg. Sie ist durch die enge Bebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern sehr schmal und größtenteils mit Begegnungsverkehr für Kfz- und Fahrradverkehr zugelassen. Schon heute ist dort zum Schutz der Fußgänger und Fahrradfahrer eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h angeordnet. Trotz alledem kommt es in der Goethe- und Bergstraße fortwährend zum Unfällen unter Beteiligung von Fahrradfahrern, wodurch dieser Straßenzug bereits als Unfall-Schwerpunkt in Rotenburg festgestellt wurde.

Die Stadt Rotenburg hat daher im Jahr 2019/20 eine wissenschaftliche Untersuchung vornehmen lassen, wie sich die zahlreichen Radverkehrsunfälle reduzieren lassen. Durch die beauftragte Firma MRO-Bremen wurde hierbei festgestellt, dass eine sehr hohe Anzahl an Kfz (über 60%) die Goethestraße nur durchfahren, um die Verbindung von der Mühlenstraße zur Soltauerstraße über die Glockengießer Straße zu vermeiden und abzukürzen, um schließlich gefühlt schneller ans Ziel in den Wohngebieten des östlichen Rotenburgs oder in Richtung Soltau/Hemsbünde zu kommen.

Das im Jahr 2021 erarbeitete integrierte Stadtentwicklungskonzept und das 2022 zusätzlich fertiggestellte Verkehrsentwicklungskonzept stellen ebenso fest, dass der Umbau der Goethestraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesserung der Lebensqualität im Bereich dieses Straßenzuges höchste Priorität hat. In beiden Straßen werden Fahrradfahrer, die sowohl den roten Angebotsstreifen als auch die mit Fahrradfahrerpiktogrammen bezeichnete Fahrbahn benutzen, regelmäßig von Kfz-Führern bedrängt und genötigt, die Fahrbahn zu verlassen und die auf beiden Seiten gefährliche Oberflächenwasser-Gosse zu durchqueren. In einigen Fällen werden sie sogar „weggehupt“.

Bei der Nutzung des roten Angebotsstreifens aber droht den Radfahrern die Gefahr des „Doorings“, wenn Autofahrer am Fahrbahnrand eingeparkt haben und die Fahrertür öffnen, ohne auf den folgenden Fahrradverkehr zu achten.  Deshalb sollten Fahrradfahrer gem. Empfehlungen aus der StVO auch 1 m Seitenabstand zu parkenden Kfz halten. Aufgrund der Breite des Angebotsstreifens von nur 1 m ist die Einhaltung bei Nutzung des Streifens durch die Fahrradfahrer aber gar nicht möglich. Zahlreiche Verkehrsunfälle mit teilweise schwersten Verletzungen der Fahrradfahrer sind in den vergangenen Jahren dort festgestellt worden, die die Strecke Goethestraße und Bergstraße zu einem Unfallbrennpunkt qualifizieren. Auf diese gefährliche Situation hat auch die örtliche Landesverkehrswacht mehrfach durch öffentlichkeitswirksame Aktionen aufmerksam gemacht.

Zusätzlich sind zahlreiche Überholvorgänge durch Kfz von Fahrradfahrern feststellbar, bei denen die seit April 2021 gem. § 5 StVO vorgeschriebenen Mindest-Seitenabstände von 1,5 Metern zum Fahrradfahrer gefährlich unterschritten werden. Dieses ist aufgrund der engen Straßenführung und der Fahrbahnbreiten von 3,40 m im Begegnungsverkehr und 2,30 m im Einbahnstraßen-Verkehr auch nicht anders möglich. Denn bei einer Breite des Fahrrades von ca. 0,9 m, dem einzuhaltenden Mindestabstand von 1,50 m und der Fahrzeugbreite von ca. 1,50 m wäre eine insgesamte Breite von mindestens 3,90 m im Einbahnstraßenverkehr nötig. Diese Breite ist selbst im Begegnungsverkehrsabschnitten der Bergstraße und Teilen der Goethestraße nicht vorhanden.

Die Umsetzung des gemeinsamen Ziels der Entwicklung einer grundlegend baulich veränderten Straßengestaltung und Verkehrsführung mit Unterstützung von Städtebaufördermitteln wird aber aufgrund der realistisch einzuschätzenden Planungs- und Fertigstellungszeiträume noch mehrere Jahre dauern. Kurzfristige Verbesserungen lassen sich auf diesem Wege somit nicht erreichen.

Daher beantragt die Gruppe SPD / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE LINKE. nunmehr als Sofortmaßnahme unverzüglich das zum Schutze der Fahrradfahrer 2021 eingeführte „Überholverbot für Zweiradfahrer, Zeichen 277.1“ anzuordnen. Gem. § 5 StVO i.V.m. den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften ist diese Verkehrsanordnung zum Schutze der Fahrradfahrer dort möglich, „wenn besondere örtliche Verhältnisse vorliegen. Solche Verhältnisse können sich bei gefahrenträchtigen Fahrbahnabschnitten, Engstellen sowie Gefäll- und Steigungsstrecken ergeben. Aus Gründen der Verkehrssicherheit empfiehlt sich dann ein Fahrrad-Überholverbot.“

Diese Voraussetzungen liegen gerade in den schmalen und mit gefährlichen Oberflächenregenrinnen ausgestatteten Goethe- und Bergstraße vor.

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