Zur Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde zum aktuellen Bebauungsplanverfahren zwischen Stadtstreek und Kirchstraße
Der Finger liegt in der richtigen Wunde…
Die Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde im Rahmen des aktuellen Aufstellungsverfahrens eines neuen Bebauungsplans für den Bereich zwischen Stadtstreek und Kirchstraße ist weitestgehend nachzuvollziehen. Aufmerksamkeit sollte sie aber insbesondere deshalb erhalten, weil hierdurch der Finger erneut in die offene Wunde der Rotenburger Innenstadtentwicklung gelegt wird.
„Der Entwurf des Bebauungsplans […] lässt aber baudenkmalpflegerische Belange völlig außer Acht. Dies betrifft vor allem die Bauhöhen, die Kubatur und verschiedene Gestaltungspunkte der Baukörper.“
Aus unserer Sicht ist diese Feststellung für die aktuelle Innenstadtplanung eine schonungslose Offenlegung ihrer seit langem praktizierten Mängel.
Und dabei geht es Beileibe nicht nur um die Wahl passender Dachformen. Vielmehr tritt hier das Grundproblem einer kleinteiligen, häufig Investorenwünschen folgenden Bauleitplanung in den Vordergrund, die weder einem roten Faden erkennen lässt noch die systematische Weiterentwicklung der Innenstadt in ihren vielfältigen Funktionen als Ganzes erkennen lässt. Der alltägliche Eindruck, dass die Rotenburger Innenstadt kein geschlossenes Stadtbild, eine eher willkürlich zusammengekommene Architektur und insgesamt kein durchdachtes Innenstadtkonzept prägen, wird an dieser Stelle markant greifbar. Diese Tatsache ist aus unserer Sicht mehr als nur ein Problem des persönlichen Geschmacks, sondern ein stark beschränkender Faktor für die Ausprägung einer attraktiven, belebten Innenstadt mit einer hohen Aufenthaltsqualität und einem zugleich breiten Wohnangebot im Zentrum. Hiervon würden letztendlich auch die ansässigen Geschäftsleute spürbar profitieren.
Das aktuell in der Erarbeitung befindliche Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) bietet eine echte Chance, diese offene Wunde langfristig zu heilen. Neben einer systematischen Aufarbeitung der bestehenden Mängel in der Innenstadtentwicklung erwarten wir vom ISEK klare Entwicklungsperspektiven. Wir als Politik und Verwaltung sind zugleich gefordert, diese Chance entschlossen anzunehmen, anstatt an den bisherigen, langfristig schädlichen Handlungsprozessen festzuhalten. Vor allem über die Frage, welche Baustile, -höhen und -formen auf der einen Seite und welche Raumkonzepte auf der anderen Seite das zukünftige Innenstadtbild prägen können und sollten, brauchen wir einen intensiven Diskurs.
Für den vorliegenden, beanstandeten Bebauungsplanentwurf folgt daraus, dass es keinesfalls nur um einzelne Gestaltungsfragen, wie die der Dachform, geht. Vielmehr lässt sich dieser zentrale Bereich der Innenstadt nur im systematischen Zusammenhang mit seiner benachbarten Umgebung erfolgreich entwickeln. Hierzu bedarf es zunächst insbesondere der Offenlegung der konkreten Bauplanung für das bisherige Postgelände. In diesem Zusammenhang sind vor allem auch räumliche Gestaltungsfragen, eine zukunftsfähige Lösung der problematischen Verkehrssituation sowie nachhaltige Ansätze zur Integration von Grün- und sozialen Aufenthaltsflächen mitzudenken. So können wir miteinander der Verantwortung für eine langfristig erfolgreiche Innenstadt gerecht werden.